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Baufinanzierung ohne Eigenkapital

…auch wenn Ihre Bank bereits abgelehnt hat!

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Ablehnungsgrund Einkommen

Posted on 9. Februar 202117. März 2021 by Stefan Schulze

Wenn Ihre Bank den Finanzierungsantrag ablehnt, obwohl Sie der Meinung sind, dass Sie genug Geld bekommen, dann kann das daran liegen, dass die Bank nicht alles in der Höhe anerkannt hat, was Sie an Geld bekommen.

Folgende Punkte müssen Sie bei der Berechnung Ihres Haushaltseinkommens beachten (gilt NICHT bei Vermietung):

  1. Probezeit: in der Regel muss die Probezeit abgeschlossen sein. Einige Banken lassen allerdings auch die Ausnahme zu: wenn Sie in Ihrem neuen Job mehr verdienen als im alten, dann ist die Probezeit egal.
  2. Befristete Arbeitsverhältnisse: Ihr befristeter Job sollte schonmal verlängert worden sein und länger als ein Jahr bestehen.
  3. Zeitsoldaten: die Restdienstzeit sollte mehr als 12 Monate betragen. Manche Banken kommen auch noch mit 6 Monaten Restdienstzeit zurecht, wollen dann aber eine Bescheinigung über die Anschlussbeschäftigung haben.
  4. Grenzgänger: wenn Sie in Deutschland wohnen und im Ausland arbeiten, ist das kein Problem, solange Sie Ihr Einkommen in EUR beziehen. Der Arbeitsvertrag muss unbefristet sein und die zu erwerbende Immobilie in Deutschland. Bei einem Einkommen in Schweizer Franken steigen die meisten Banken aus.
  5. Rente: Altersrente wird bei den meisten Banken nur akzeptiert, wenn Sie das 60. Lebensjahr noch nicht vollentet haben. Es sei denn Sie bringen noch einen jüngeren Darlehensnehmer mit. Alle anderen Renten werde in der Regel nicht akzeptiert, da oftmals nicht fest steht, wie lange die Rente noch gezahlt wird.
  6. Kindergeld wird bis zum Erreichen des 25. Lebensjahrs voll angerechnet.
  7. Elterngeld wird angerechnet, wenn Sie nach Ablauf des Elterngeldes wieder beim alten Arbeitgeber weiter arbeiten. Ein neues Arbeitsverhältnis zählt nicht hierzu.
  8. Folgende Einkünfte werden NICHT angerechnet:
    1. Arbeitslosengeld
    2. Wohngeld
    3. Pflegegeld
    4. BAföG
    5. Stipendien
    6. Ausbildungsvergütung
    7. Kindes- und Ehegattenunterhalt

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mir gerne einen Kommentar, ich werde Ihnen umgehend antworten.

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