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Unterhaltsrechner für Kindesunterhalt, der in 2023 steigt

Wir haben einen Untelhaltsrechner für Sie gefunden, mit dem Sie HIER schon jetzt den Unterhalt berechnen können, der ab nächstem Jahr dann gilt.

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Richtlinie für den Unterhaltsbedarf und berücksichtigt das eigene Einkommen und das Alter des Kindes. Dabei gibt es Einkommens- und Altersstufen sowie Zu- und Abschläge, je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder.

Ab 2023 steigt der Mindestunterhalt bei einem Nettoeinkommen von 1.900 Euro für maximal 5 Jahre alte Kinder um 41 auf dann 437 Euro. Die nächste Altersstufe reicht von 6 bis 11 Jahren, in der sich der Unterhalt um 47 auf dann 502 Euro erhöht. Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren liegt der Mindestunterhalt bei 588 Euro, ein Anstieg um 55 Euro. Ab dem 18. Lebensjahr sind es dann 628 Euro.

Die nachfolgende Tabelle enthält bereits den anrechenbaren Kindergeldanteil. Das Kindergeld wird in 2023 auf 250 Euro für jedes Kind angehoben.

StufeNettoeinkommen0-5 Jahre6-11 Jahre12-17 JahreAb 18 Jahre
1bis 1900€312€377€463€378€
21901€ bis 2300€334€403€493€410€
32301€ bis 2700€356€428€522€441€
42701€ bis 3100€378€453€552€473€
53101€ bis 3500€400€478€581€504€
63501€ bis 3900€435€518€628€554€
73901€ bis 4300€470€558€675€605€
84301€ bis 4700€505€598€722€655€
94701€ bis 5100€540€639€769€705€
105101€ bis 5500€575€679€816€755€
115501€ bis 6200€610€719€863€806€
126201€ bis 7000€645€759€910€856€
137001€ bis 8000€680€799€957€906€
148001€ bis 9500€715€839€1004€956€
159501€ bis 11000€749€879€1051€1006€

Was ich bisher noch nicht wusste, ist, dass die Düsseldorfer Tabelle keine Gesetzeskraft hat. Sie wird einfach nur landesweit von den Gerichten herangezogen, wenn der Kindesunterhalt berechnet werden muss.

Wenn Sie einmal die Machbarkeit Ihrer Finanzierung selbst berechnen wollen, dann laden Sie sich doch einfach mein kostenloses Kalkulationstool HIER herunter. Dort können Sie auch den Unterhalt, den Sie bezahlen berücksichtigen.

Viel Erfolg, Ihr

Stefan Schulze