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Schufa Eintrag löschen ist leichter als man denkt

Zum Thema Schufa Eintrag löschen habe ich bereits letzten Monat ein Video erstellt. Dieses können Sie sich hier noch einmal ansehen:

Das erwartet Sie in diesem Artikel:

  • Folgende Situation liegt dem Urteil zugrunde

  • Warum die Schufa nicht löschen will

  • Schufa Eintrag löschen in zweiter Instanz

  • Die Löschungsfrist von 3 Jahren gilt hier nicht

  • Interessanter Artikel zum Schufa Eintrag löschen von Finanztip

Es gibt ein interessantes Gerichtsurteil vom 17. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zur Speicherfrist der Restschuldbefreiung. Diese wurde bisher für 3 Jahre gespeichert und erst dann gelöscht. Laut diesem Urteil muss die Restschuldbefreiung nun aber nach spätestens 6 Monaten gelöscht werden.

Folgende Situation liegt dem Urteil zugrunde

Wenn ein Insolvenzverfahren abgeschlossen und die Wohlverhaltensperiode von z. Zt. maximal 6 Jahren abgeschlossen ist, wird in der Regel die Restschuldbefreiung erteilt. Das Insolvenzverfahren wird dann in der Schufa gelöscht und die Restschuldbefreiung eingetragen.

Diese Information wurde im vorliegenden Fall am 11.09.2019 im amtlichen Internetportal veröffentlicht und die Schufa hat die Daten in die entsprechende Auskunft übernommen. Der Kläger hat dann die Löschung der Restschuldbefreiung beantragt, weil ihn diese natürlich an der Aufnahme eines Kredites hindert und auch keinen Mietkauf tätigen lässt.

Selbst ein kostenloses Girokonto bekommt man mit diesem Eintrag in der Regel nicht. Die uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben, wie Juristen so etwas nennen, ist einfach nicht möglich.

Warum die Schufa nicht löschen will

Die Schufa wollte den Eintrag natürlich nicht löschen, da sich der Verband “Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.” in seinen Verhaltensregeln die Löschung erst nach 3 Jahren ermöglicht. Die Daten seien bonitätsrelevante Informationen und daher für die Vertragspartner der Schufa von berechtigtem Interesse.

Die erste Instanz vor dem Landgericht Kiel hatte die Klage auch noch abgewiesen und zugunsten der Schufa entschieden, aber der Kläger hat sich glücklicherweise nicht abwimmeln lassen und ist in Revision beim Oberlandesgericht gegangen.

Schufa Eintrag löschen in der zweiten Instanz

Das Oberlandesgericht hat dann entschieden, dass der Kläger die Löschung der Restschuldbefreiung nach sechs Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts über die Restschuldbefreiung verlangen kann. Diese Frist von sechs Monaten ist im §3 Abs. 2 der Insolvenzbekanntmachungsverordnung (InsoBekVO) festgelegt und bezieht sich generell auf elektronische Informations- und Kommunikationssysteme. Somit ist die weitere Verarbeitung der Restschuldbreiung durch die Schufa unrechtmäßig und muss gelöscht werden. Das wird auch von der Datenschutzgrundverordnung so im Artikel 17 verlangt.

Die Löschungsfrist von 3 Jahren gilt hier nicht

Die Schufa argumentiert natürlich, dass der Eintrag den berechtigten Interessen von Dritten nämlich deren Vertragspartner diene. Dieses Interesse darf aber nur dann wahrgenommen werden, wenn es nicht im Widerspruch zur Rechtsordnung steht, was in diesem Fall laut Gericht gegeben ist. Auch die zuvor genannten Verhaltensregeln der Schufa sind kein Argument zur Aufrechterhaltung des Eintrags auf Restschuldbefreiung, da die Verhaltensregeln keine Rechtswirkung zulasten des Klägers entfalten und im Widerspruch zur gesetzlichen Wertung stehen.

Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht im vom 2. Juli 2021 und trägt das Aktenzeichen 17 U 15/21.

Interessanter Artikel zum Schufa Eintrag löschen von Finanztip

Die Experten von Finantip haben bereits im September einen lesenswerten Artikel zum Thema Schufa Eintrag löschen veröffentlicht. Dort gehen sie unter anderem auch noch auf das obige Urteil ein. Das sollten Sie sich auf jeden Fall auch noch durchlesen.

Grundsätzliche Informationen zur Schufa erhalten Sie in diesem Artikel (hier klicken)