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Warum Sie noch heute Ihre SCHUFA Auskunft kostenlos anfordern müssen, damit Ihnen dieser Ärger erspart bleibt.

 

Stellen Sie sich vor: ein Nachbar hat einen unbemerkten Negativ Eintrag in der Schufa Auskunft und wird am Ende beinahe obdachlos. Weiter unten im Artikel habe ich Ihnen den Internet-Link aufgeschrieben, mit dem Sie sich den entsprechenden Fernseh-Beitrag von ZDF Zoom ansehen können

Die 10 häufigsten Irrglauben über die SCHUFA Auskunft

Nach einer repräsentativen Studie aus dem Jahr 2014 kennen 95% der Befragten die SCHUFA. Davon haben rund 92% das Unternehmen mit Banken, Finanzen oder Krediten in Verbindung gebracht. Trotz des hohen Bekanntheitsgrads und der richtigen Einordnung gibt es eine Reihe von Irrglauben zum Unternehmen SCHUFA und z.B. darüber welche Informationen gespeichert werden. Hier die “Hitliste” der häufigsten Irrglauben:

1. Die SCHUFA ist eine Behörde

2. Der Name SCHUFA hat was mit Schulden zu tun

3. Die SCHUFA ist ein Schuldnerregister

4. Die SCHUFA kennt mein Einkommen und meine Vermögensverhältnisse

5. Einmal in der SCHUFA, immer in der SCHUFA

6. Mein Banker sagt, die SCHUFA hat den Kredit abgelehnt

7. Mit der SCHUFA habe ich doch nichts zu tun

8. Die SCHUFA prüft die Bonität von Bürgern

9. Die SCHUFA gibt keine Informationen preis

10. Wenn man eine Bonitätsauskunft einholt, verschlechtert das den Score

Quelle: Internetseite der Schufa

Was steht nun alles in der Schufa Auskunft?

Kommen wir nun also von den Irrglauben zu den Tatsachen. Folgende Daten werden in der Schufa gespeichert:

Kontaktdaten
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, (Geburtsort), (Geburtsname)
aktuelle Anschrift, frühere Anschriften (somit auch “Umzugsverhalten”)

Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts
Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto)
ausgegebene Kreditkarten
Einrichtung eines Telekommunikationskontos
Kundenkonten des Handels, Versandhandels

Abweichendes Zahlungsverhalten
Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind
Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung

Missbrauch von Konten/Kreditkarten nach Nutzungsverbot

Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen, amtlichen Bekanntmachungen
Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus dem Schuldnerverzeichnis)
Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
Beantragung/Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens (Privatinsolvenz)
Abweisung, Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse

Anfragen
Anfragen nach Branche
Konditionsanfrage

Die Höhe des Einkommens oder die Höhe des Kontostands werden nicht gespeichert.

Quelle: Wikipedia

Wie hoch ist die Fehlerquote bei der Schufa Auskunft?

“Das ist doch nichts Gravierendes”, werden Sie jetzt vielleicht bemerken. Alles in Ordnung bei mir, oder? Ja und Nein! Wenn die Daten alle stimmen, die in der Schufa Auskunft zu Ihnen gespeichert sind, dann ist alles okay. Nur leider ist es so, dass eine hohe Fehlerquote bei der Schufa besteht.

Das Bundesverbraucherschutzministerium hat 2009 eine Studie über die Fehlerquoten verschiedener Auskunfteien erstellt und festgestellt, dass auch die Schufa eine sehr hohe Fehlerquote hat. Die Stiftung Warentest hat für ihre Zeitschrift Finanztest schon 2003 eine Untersuchung durchgeführt und herausgefunden, dass sehr viele Daten (69 %) unvollständig, veraltet oder falsch waren. (Quelle: Wikipedia)

Schlimm wird es dann, wenn alte Einträge nicht gelöscht werden. Dabei kann es sich um harmlose Umstände handeln: Sie lösen z. B. einen Kredit vorzeitig ab und die Bank meldet das nicht bei der Schufa. Dann sagt Ihre Schufa Auskunft, dass Sie diesen Kredit immer noch haben, was auch Einfluss auf den Scorewert hat.

Ich hatte allerdings auch schon den Fall, dass Interessenten, die bei mir eine Finanzierung abschließen wollten, noch eine Altlast in der Schufa Auskunft hatten. In diesem Fall war es so, dass sie der Meinung waren, der Fall wäre erledigt. Das war er auch, bis auf die letzten 10 Euro, die noch nicht bezahlt waren.

Da die Akte noch offen war, der Betrag aber so gering, dass sich die Eintreibung der Forderung für die Gläubiger nicht lohnte, blieb der Eintrag jahrelang erhalten. Erst mit dem Finanzierungsantrag ist dieser Umstand aufgefallen. Die Interessenten haben die Restschuld beglichen, was auch in der Schufa so vermerkt wurde.

Sie mussten nur leider jetzt noch drei Jahre warten, bis der Negativ Eintrag wieder gelöscht wurde. Hätten sie vorher mal in die Schufa Auskunft geschaut, wäre der Fall früher aufgefallen, die Restschuld wäre früher abgelöst worden und die Interessenten hätten ihr Traumhaus kaufen können. So war der Traum vom eigenen Haus erst mal geplatzt.

Listige Einträge in der Schufa Auskunft

Was glauben Sie, hat es zu bedeuten, wenn in einer Schufa Auskunft für einen Kredit das Wort “Saldo” auftaucht und ein Betrag daneben genannt wird?

“Das könnte die aktuelle Restschuld sein, die die Bank an die Schufa meldet!” GENAU so ist es. Nur leider macht die Bank das nur, wenn Sie den Kredit nicht regelmäßig zurück zahlen und der Restbetrag von der Bank zur Rückzahlung fällig gestellt wurde. Also: NEGATIVER EINTRAG!

Wenn Sie aber nicht wissen, dass dieser Eintrag negativ ist, können Sie nicht darauf reagieren.

der Score Wert in Ihrer Schufa Auskunft

Noch extremer wird es beim sogenannten Score-Wert, den es für verschiedene Branchen bei der Schufa und anderen Auskunfteien gibt. Dabei geht es darum für jedes Datum, das die Schufa über eine Person gespeichert hat, ein prozentuales Kreditausfallrisiko statistisch zu ermitteln. Es wird also aus allen Daten, die die Schufa speichert, ermittelt, welche Daten bei Kreditausfällen öfter vorkommen als andere. Somit trägt jede Schufa Auskunft völlig unabhängig von der Person ein Kreditausfallrisiko, das durch eine Prozentzahl ausgedrückt wird:

Schufa-Score

Risikoeinschätzung

100% – 97,5% sehr geringes Risiko

97,5% – 95%   geringes bis überschaubares Risiko

95% – 90%      zufrieden stellendes bis erhöhtes Risiko

90% – 80%      deutlich erhöhtes bis hohes Risiko

80% – 50%      sehr hohes Risiko

weniger als 50% sehr kritisches Risiko

(Quelle: schufa.de)

Daraus ergibt sich bereits, dass Ihr Schufa-Score mindestens 95% betragen muss, damit Sie ohne weiteres eine Finanzierung bekommen. Liegt Ihr Score-Wert zwischen 90 und 95% kann ich mit der richtigen Finanzierungslösung in bestimmten Fällen auch noch eine Finanzierungszusage bei einer Bank bekommen. Da ist es immer vom Einzelfall abhängig. 

Sie sollten auf keinen Fall einen Finanzierungsantrag stellen, ohne Ihren Score-Wert zu kennen. Sobald die Bank in die Schufa-Auskunft schaut, erscheint dort für andere Banken eine Kreditanfrage, die auch den Score-Wert weiter nach unten zieht.

Zu diesem Thema hat die Schufa eine sehr umfangreiche Internetseite erstellt: https://www.scoring-wissen.de/

Hier finden Sie alles, was Sie über das Scoring wissen müssen.

Mißbrauch mit der Schufa Auskunft

Es wurden zahlreiche Fälle bekannt, bei denen z. B. Telekommunikations-Unternehmen ihren Kunden mit einem Schufa-Eintrag drohten und diesen dann vornahmen, wenn diese Kunden wegen ausbleibender Leistungen den Vertrag kündigten.

Bei widersprochenen Forderungen darf zwar gemäß § 28a Abs. 1, S. 1 Ziff. 4 lit. d) BDSG keine Datenübermittlung und auch nach den Schufa-Richtlinien kein Eintrag erfolgen, die Schufa prüft dies aber nicht selbst. Weist der Betroffene, vorzugsweise über einen Anwalt, der Schufa den erfolgten Widerspruch nach, dann löscht das Unternehmen den Eintrag zwar – der Rufschaden bleibt aber ggf. bestehen.

Strafanzeigen gegen das meldende Unternehmen wegen Verleumdung nach § 187 StGB werden von den Staatsanwaltschaften regelmäßig eingestellt mit der Begründung, der Verursacher – die einzelne Person in dem Unternehmen – sei kaum zu ermitteln. Der Forderung, dass die Schufa auch gegenüber den meldenden Unternehmen ein Qualitätsmanagement betreiben möge, ist sie bisher nicht nachgekommen.

Im Extremfall können Sie durch eine schlechte oder falsche Schufa Auskunft obdachlos und zahlungsunfähig werden. In diesem Beitrag von ZDF Zoom werden Ihnen die Haare zu Berge stehen, wenn Sie sehen, was daraus entstehen kann.

Fazit

Meine Bitte an Sie

1. Holen Sie sich jedes Jahr eine kostenlose Schufa Auskunft (Datenübersicht gemäß §34 BDSG). Wenn Sie dazu Hilfe benötigen, schauen Sie sich meine kostenlose Videoserie an. Dort beschreibe ich im ersten Video genau, wie Sie an die Datenübersicht gemäß §34 BDSG kommen
2. Kontrollieren Sie Ihre Schufa Auskunft auf falsche oder listige Einträge und kümmern sich um die sofortige Beseitigung.
3. Teilen Sie mir Ihre Erfahrungen über einen Kommentar unter diesem Beitrag mit und helfen Sie dadurch meine Lesern ihre eigene Situation besser einschätzen zu können.
4. Teilen Sie diesen Artikel in möglichst vielen sozialen Netzwerken, damit so viele Menschen wie möglich erfahren, wie sie sich vor dem finanziellen Ruin schützen können.

Vielen Dank!

Was war Ihr größtes AHA-Erlebnis im Bezug auf die Schufa? Was können Sie zu diesem Thema berichten, um meinen Lesern weiter zu helfen? Schreiben Sie mir Ihre Eindrücke in das Kommentarfeld unter diesem Beitrag. Vielen Dank.

 

Schöne Grüße aus Wuppertal

Stefan Schulze

 

Bildquellenangabe: Rainer Sturm, Stephan Bratek-Geralt, Thorben Wengert, Gaby Stein, Axel Hoffmann  / pixelio.de